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[ 17.09.2024 ]

Viel Glück beim Schuldeneintreiben

Othmar Züger

Liest man sich in das 112-seitige Begleitbüchlein der Regierung zur Abstimmungsvorlage für den IWF-Beitritt
Liechtensteins ein, stösst man bereits auf Seite 4 auf einen sehr verwunderlichen Abschnitt 4: Ersatz der
Bareinzahlung durch Schuldurkunden. Gemäss diesem Abschnitt können Länder anstelle von Bareinzahlungen an den
IWF auch einfach Schuldurkunden hinterlegen. Was passiert nun bei einer Grosskrise, wenn Mittel des IWF für die
akute Minderung beansprucht werden? Mit einem Augenzwinkern: würde in einem solchen Falle Liechtenstein vom
IWF ein Bündel Schuldurkunden überreicht bekommen? Angesichts der zum Teil hohen Verschuldung fast aller
Mitgliedsländer des IWF muss angenommen werden, dass das Kapital in IWF-Fonds gar nicht aus liquiden Mitteln,
sondern zum grösseren Teil aus offenen Staatsschulden bestehen. Im Grosskrisenfall müssten also erst noch solche
Schulden eingefordert werden, um an dann dringlich hohe Geldmittel zu kommen, ein wohl illusorisches
Unterfangen, wenn es «kriselt».
Es möge nie zu einem solchen Fall in Liechtenstein kommen, aber wenn’s trotzdem mal passieren sollte, kann man
nur auf «viel Glück beim Schuldeneintreiben» hoffen.